Platzordnung

  1. Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr!
  2. Auf den Übungsplätzen und im Vereinsheim gilt Rauchverbot!
  3. Auf die Vereinsanlage dürfen nur Hunde mitgeführt werden, für die eine gültige Haftpflichtversicherung und ein gültiger Tollwutschutz besteht.
  4. Auf dem Vereinsgelände sind die Hunde an der Leine zu führen.
  5. In das Vereinsheim dürfen nur Welpen und kranke Hunde mitgenommen werden.
  6. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Hund vor Beginn der Übungsstunde sein „Geschäft“ verrichten kann (selbstverständlich außerhalb des Vereinsgeländes!).
  7. Das Benutzen von Stachelhalsbändern, Stromreizgeräten und Ähnlichem ist auf dem Vereinsgelände nicht erlaubt.
  8. Die Übungsplätze sind keine Auslauf- bzw. Spielflächen.
  9. Den Anweisungen der Ausbilder und Übungsleiter ist Folge zu leisten.
  10. Die Sportgeräte auf der Platzanlage dürfen nur unter Aufsicht und nach Anweisung der Ausbilder bzw. Übungsleiter genutzt werden. Sie sollen pfleglich behandelt und sauber zurückgestellt werden.
  11. Hunde, die nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, sind während der Übungsstunde – natürlich unter Beachtung der Temperaturen (Hitze) – im Auto zu belassen.
  12. Jeder Einzelne ist für die Sauberkeit und Ordnung auf der Platzanlage mitverantwortlich.

Der Vorstand

Download der Platzordnung (Stand Januar 2016)