Die Begleithundeprüfung ist der Grundstein und auch die Voraussetzung für die Teilnahme an allen weiterführenden Prüfungen jeglicher Hundesport-Arten.
Die Ausbildung zum Begleithund beinhaltet drei Sparten:
- Technische Übungen auf dem Übungsgelände
- Unbefangenheitsprüfung im Straßenverkehr, insbesondere Verhalten gegenüber Joggern, Fahrradfahrern, Menschenmengen und Autos
- Überprüfung der theoretischen Kenntnisse des Hundeführers in Bezug auf artgerechte Haltung und Verhalten des Hundes.
Die technischen Übungen auf dem Übungsgelände setzen sich wie folgt zusammen:
- Leinenführigkeit
- Freifolge („Bei-Fuß-Laufen“ ohne Leine)
- Ablegen des Hundes unter Ablenkung
- Sitz
- Platz mit Abrufen
In der Ausbildung zum Begleithund werden die vorgenannten Übungen zunächst in kleinen Etappen erarbeitet, um schließlich als ganze Übung vom Team freudig und korrekt ausgeführt werden zu können.
Auch der sog. „Straßenteil“ wird im Übungsbetrieb gemeinsam in der Gruppe erarbeitet und Hund sowie Hundeführer entsprechend angeleitet.
Die theoretischen Kenntnisse sollte sich der Hundeführer mit Unterstützung des Übungsleiters erarbeiten bzw. vervollkommnen. Möglichkeiten zur Information bieten das Internet und eine Broschüre, die in jedem Verein erhältlich ist.
Hier finden Sie den Ansprechpartner für das Thema Begleithundeprüfung…